Sie sind neu im privaten Segelsport und möchten wissen, ob Ihr Boot mautpflichtig ist ?
Die Bedingungen für die Anwendung der Vergnügungsmaut sind im Transportgesetz (Artikel L. 4412-1s) festgelegt: „Beförderer von Gütern oder Passagieren und Eigentümer von Vergnügungsbooten, die länger als 5 Meter sind oder mit einem Motor mit einer Leistung von oder ausgestattet sind mit mehr als 9,9 PS (d. h. 7,29 KW) unterliegen unter den vom Staatsrat per Dekret festgelegten Bedingungen der Maut, die zugunsten der Voies navigables de France (VNF) erhoben wird, wenn sie auf dem ihr anvertrauten öffentlichen Bereich fahren, mit Ausnahme der internationalen Teile des Rheins und der Mosel. Die Höhe dieser Maut wird von der Einrichtung festgelegt.“
Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Vergnügungsmaut, die bei der Anmeldung eingesehen werden können.