Sportboote über 5 m oder mit einem Motor ab 9,9 PS sind mautpflichtig.

Sie sind neu im privaten Segelsport und möchten wissen, ob Ihr Boot mautpflichtig ist?

Die Bedingungen für die Anwendung der Vergnügungsmaut sind im Transportgesetz (Artikel L. 4412-1s) festgelegt: „Beförderer von Gütern oder Passagieren und Eigentümer von Vergnügungsbooten, die länger als 5 Meter sind oder mit einem Motor mit einer Leistung gleich oder größer ausgestattet sind über 9,9 PS (d. h. 7,29 KW) unterliegen unter den durch Dekret des Staatsrates festgelegten Bedingungen der Maut, die zugunsten der Voies navigables de France (VNF) erhoben wird, wenn sie auf dem ihr anvertrauten öffentlichen Bereich fahren, mit Ausnahme von die internationalen Teile des Rheins und der Mosel. Die Höhe dieser Maut wird von der Einrichtung festgelegt.“

Nähere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Zahlungsbedingungen für die Genussmaut, die bei der Anmeldung eingesehen werden können.

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